top of page

AGB

​

§ 1 Allgemeines
Die Kampfkunstschule Hieb und Stichfest (nachfolgend ?Schule? genannt) verfolgt ein ganzheitliches Lern- und Trainingskonzept. Dieses Konzept basiert auf den langjährigen Erfahrungen der Lehrer der Schule und wird laufend verbessert und angepasst. Ziel der Schule ist es, Menschen jeder Altersgruppe eine Steigerung ihrer mentalen und körperlichen Fähigkeiten zu ermöglichen. 

§ 2 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ?AGB? genannt) und die vorderseitig benannten Vertragsbedingungen und ?hinweise, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schule, der Hieb und Stichfest Gruppe (nachfolgend ?Hieb und Stichfest? genannt) und dem Kursteilnehmer (nachfolgend ?Teilnehmer? genannt), bzw. dessen gesetzlichen Vertretern. 

§ 3 Vertragsschluss, Übertragbarkeit des Vertrages
(1) Der Antrag auf Mitgliedschaft stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Erst der durch den Teilnehmer ausgefüllte und unterschriebene Mitgliedschaftsantrag stellt ein bindendes Angebot nach § 145 BGB dar. Die Annahme des Angebots durch die Schule erfolgt mündlich, schriftlich oder in Textform. Bei Minderjährigen muss der Mitgliedschaftsantrag von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. 
(2) Der Teilnehmer kann Rechte aus diesem Vertrag oder Teile hiervon nicht abtreten. 

§ 4 Fälligkeit der Beiträge und Zahlungsweise
(1) Die Teilnehmer können die fälligen Entgelte entweder monatlich oder vollständig für den jeweiligen Vertragszeitraum begleichen.
(2) Bei monatlicher Zahlweise ist die Forderung zum ersten eines jeden Monats im Voraus fällig. Bei vollständiger Zahlung der Gebühren für die gesamte Vertragslaufzeit ist die Forderung jeweils zehn Tage nach Vertragsbeginn, bzw. nach dem jeweiligen Verlängerungszeitpunkt fällig.
(3) Die fälligen Beiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Sollte das Bankkonto des Teilnehmers oder des Erziehungsberechtigten bei Fälligkeit und Einzug der Forderung schuldhaft keine ausreichende Deckung aufweisen, so ist der Teilnehmer zum Ersatz des hieraus resultierenden Schadens verpflichtet. Dies schließt insbesondere Gebühren ein, die die Bank der Schule für die Nichteinlösung der Lastschrift gegenüber der Schule rechtmäßigerweise erhoben hat. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.  
(4) Der Teilnehmer kann zwischen den Zahlungsmodalitäten gemäß § 4 I nach Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums wechseln. Einen Wechsel muss er der Schule schriftlich vier Wochen vor Vertragsende anzeigen. 

§ 5 Rechte und Pflichten der Schule
(1) Die Schule schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der Kurse. Die Schule kann die geschuldeten Leistungen selbst, durch Angestellte oder Dritte erbringen. Die Schule kann das Lehrpersonal auch während der Vertragslaufzeit austauschen. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Lehrer, es sei denn, dies ist im Einzelfall schriftlich vereinbart oder ergibt sich aus den Gesamtumständen. 
(2) Nimmt ein Teilnehmer an den Kursen nicht teil, versäumt er sie oder sagt er diese ab, so ist die Schule nicht nachleistungspflichtig. Ein Ersatz der bezahlten Beiträge ist in diesem Fall ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund, sowie Ansprüche aus § 313 BGB bleiben hiervon unberührt. In begründeten Einzelfällen ist auch ein Ruhen des Vertrages möglich.  
(3) Im Falle der Verhinderung des Lehrers, wird die Schule nach Möglichkeit einen Ersatzlehrer für die Kurseinheit stellen. Sollte die Schule keinen Ersatzlehrer stellen können, so wird die Kurseinheit in Absprache mit den Teilnehmern nachgeholt. 

§ 6 Rechte und Pflichten des Teilnehmers 
(1) Der Teilnehmer ist berechtigt an den gebuchten Kursen gemäß der Leistungsbeschreibung teilzunehmen.
(2) Der Teilnehmer hat die Pflicht, den Anweisungen der Schule und der Lehrer Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere während der Kurse. Er hat die Schulordnung zu befolgen. Er hat jederzeit darauf zu achten, ob die Teilnahme am Unterricht für ihn oder andere eine Gefährdung darstellt. Dies gilt insbesondere bei Krankheit, Unwohlsein oder sonstigen Gebrechen. Eine Teilnahme am Training in berauschtem Zustand ist ausgeschlossen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln über den körperlichen Zustand ist in jedem Falle vorher der Lehrer oder die Schule zu konsultieren.
(3) Die Teilnehmer sind berechtigt an Veranstaltungen von anderen Schulen in der Hieb und Stichfest Gruppe teilzunehmen und Graduierungen zu erlangen. Es gelten hierbei die umseitigen Vertragsbedingungen. 

§ 7 Kündigung 
(1) Die ordentliche Kündigung ist für beide Parteien innerhalb der umseitig festgelegten Frist möglich. Der Vertrag kann von den Parteien fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. 
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform. 

§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Die Schule haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet die Schule für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet die Schule jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Schule haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer, als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. 
(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

§ 9 Datenschutz
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Teilnehmer werden von der Schule elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses, zur Inanspruchnahme der Dienstleistung und zu deren Abrechnung. Die Daten werden zum gleichen Zweck auch an die Hieb und Stichfest Gruppe übermittelt. Eine darüber hinaus weitergehende Weitergabe der Daten findet nicht statt. 

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Sofern der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz der Schule.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

bottom of page